Es gibt drei Arten des Brandschutzes: den baulichen Brandschutz, den anlagentechnischen Brandschutz und den organisatorischen Brandschutz.
Dabei ist der bauliche Brandschutz ebenso wie der organisatorische und der anlagentechnische Brandschutz ein vorbeugender Brandschutz. Er beschreibt alle Brandschutzmaßnahmen, die bei der Errichtung oder der Änderung von baulichen Anlagen berücksichtigt werden.
Zum baulichen Brandschutz gehört die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände. Baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz gehören zum vorbeugenden Brandschutz. Zu den Kriterien des baulichen Brandschutzes zählen auch das Brandverhalten der Baustoffe und der Feuerwiderstand der Bauteile.
Der bauliche Brandschutz umfasst dabei alle Maßnahmen und Methoden des Brandschutzes bezüglich der Errichtung und Instandhaltung von baulichen Anlagen. Ziel ist es, Brandentstehung, Brandausbreitung und Brandübertragung auf ein Mindestmaß zu reduzieren bzw. ganz zu verhindern.
Im Bereich des baulichen Brandschutzes sind zwei Ausgangslagen zu unterscheiden: Zum einen gibt es Brandschutzanforderungen, die Architekten, Ingenieure und Fachplaner bereits bei der Planung berücksichtigen müssen. Zum anderen sind Aspekte des baulichen Brandschutzes in Bestandsgebäuden wichtig.
Insgesamt gehören u. a. folgende Bestandteile eines Gebäudes zum baulichen Brandschutz:
- Tragende und aussteifende Bauteile, die im Brandfall so lange Widerstand leisten müssen, bis alle Personen gerettet sind.
- Brandwände und Trennwände, die die Brandausbreitung innerhalb eines bestimmten Bereichs begrenzen.
- Notwendige Treppen, Treppenräume und Flure, die die Rettungswege sicherstellen.
- Außenwände, wenn geschossübergreifende Hohlräume im Gebäude vorhanden sind oder wenn brennbare Baustoffe verarbeitet wurden. Außenwände mit einer geforderten Feuerwiderstandsfähigkeit sind eher die Ausnahme.
- Decken erfüllen im Brandschutz die Aufgabe, das Feuer daran zu hindern, sich von Geschoss zu Geschoss über das Gebäudeinnere zu verteilen und so ggf. Fluchtwege zu versperren.