Die ab 1. Juli 2012 geltenden Eurocodes sind nunmehr im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht worden.
Die Einführung der Eurocodes als technische Regeln für die Bemessung, Planung und Konstruktion von baulichen Anlagen wurde bereits seit 2009 bundesweit abgestimmt und vorbereitet. Eine Übergangsregelung gilt für Bauvorhaben, für die vor dem Inkrafttreten ein Bauantrag gestellt wurde. Für solche Bauvorhaben werden auch die Technischen Baubestimmungen in der Fassung des RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr VI A 4 – 408 - vom 3.5.2010 (MBl. NRW. S. 416) anwendbar bleiben. Dies wird entsprechend für genehmigungsfreie, zustimmungs- und anzeigepflichtige Vorhaben, mit deren Bau vor dem o.g. Zeitpunkt begonnen wurde, gelten. Für Bauanträge nach dem 1. Juli 2012 gelten ausschließlich die neuen Regelungen.
Grundlage für die Einführung bildet die Musterliste der Technischen Baubestimmungen mit Stand Dezember 2011, wie sie in Abstimmung mit den Gremien der Bauministerkonferenz beschlossen wurde und im März dieses Jahres das europäisch vorgeschriebene Notifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat.
Die jetzt erfolgte Bekanntgabe im Land bildet damit den Abschluss eines über die letzten Jahre vollzogenen und durch die Praxis begleiteten Entwicklungsprozesses im Zuge der europäischen Harmonisierung des technischen Regelwerkes für das Bauen. Deutschland nahm hier insofern eine Vorreiterposition ein, als dass viele bekannte Normen der DIN-Reihe, z.B. die Normen für die Einwirkungen des Beton- und Stahlbaus, auf das europäische und jetzt zur Einführung anstehende Bemessungskonzept abhoben.