Mit dem Beschluss der neuen Landesbauordnung hat der nordrheinwestfälische Landtag am 12.07.2018 viele grundlegende Änderungen auf den Weg gebracht, unter anderem den „Qualifizierten Tragwerksplaner“. Ab Beginn des Jahres 2019 sind alle in Nordrhein-Westfalen tätigen Bauingenieurinnen und Bauingenieure, die im Bereich der Tragwerksplanung arbeiten, erstmals verpflichtet, ihre Qualifikationen formal nachzuweisen.
Die am 12.07.2018 beschlossene Novelle der Landesbauordnung sieht vor, dass Standsicherheitsnachweise für bauliche Anlagen von Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung aufgestellt werden dürfen. Sie müssen als Mitglied einer Architektenkammer in einer von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zu führenden Liste oder als Mitglied einer Ingenieurkammer in einer von der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen zu führenden Liste eingetragen sein. Eintragungen anderer Länder gelten auch im Land Nordrhein-Westfalen, das nun als 14. Bundesland eine vergleichbare Regelung einführt. In weiteren Schritten erarbeitet das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen die erforderlichen Rechtsvorschriften. Die Ingenieurkammer-Bau NRW begleitet diesen Prozess und informiert fortlaufend über aktuelle Entwicklungen.