
Die EnEV 2014 ist in Kraft !
Seit dem 01. Mai ist es soweit: die neue EnEV 2014 ist in Kraft. Sie löst die „alte“ EnEV 2009 ab. Die EnEV setzt in Deutschland die europäische Richtlinie 2010/31/EU zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht um. Sie betrifft alle dauerhaft beheizten Gebäude – Wohngebäude wie Nichtwohngebäude - mit Raumtemperaturen > 12°C .
Regelungen für die Ausstellung von Energieausweisen
Die rechtlichen Grundlagen zu Energieausweisen enthält Abschnitt 5 der Energieeinsparverordnung ("Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz"). Geregelt werden u.a. die verschiedenen Ausstellungsanlässe, die Verwendung und Grundsätze von Energieausweisen, der Aufbau und die Struktur der Formulare, die Anforderungen an die im Ausweis integrierten Modernisierungsempfehlungen sowie die nötigen Qualifikationen für die Ausstellungsberechtigten bei Bestandsgebäuden.
Einführung der Pflicht der energetischen Kennwerte in Immobilienanzeigen bei Verkauf und Vermietung.
Vorlagepflicht des Energieausweises bei Kauf- oder Mietabsicht.
Übergabe des Energieausweises an Käufer oder neuen Mieter.
Ordnungswidrigkeiten falls Energieausweise nicht übergeben oder gezeigt wurden.
Aushangpflicht von Energieausweisen auch bei kleinen behördlich genutzten Gebäuden und in bestimmten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr.
Einführung einer Registriernummer für jeden ausgestellten Ausweis (der Energieausweis-Aussteller muss dafür bei einer Energieausweis-Erfassungsstelle gemeldet sein, die die eindeutigen Registriernummern vergibt) Verwaltungskosten: 5,50€ pro Energieausweisnummer.Der Energieausweis ist nach Beantragung entgültig und kann nicht mehr verändert werden.
Einführung eines unabhängigen Stichproben-Kontrollsystems (10% aller Energieausweise), elektronische Übergabe der Erfassungs- und Ergebnisdaten.
Einführung einer detaillierten Überprüfung von Energieausweisen durch einen Gutachter (1% aller Energieausweise).